COVID-19 Hygieneregeln
Nachfolgende Informationen beruhen auf der aktuellen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (gültig bis 24. September 2021) – bei Bedarf wird über eventuelle Änderungen zeitnah informiert.
- Beim Einlass zur StadtHalle Rostock ist der Nachweis einer Impfung, eines Genesenen-Beleges oder eines tagesaktuellen negativen Covid-19-Tests vorzuweisen.
- Vor der StadtHalle Rostock wird für Teilnehmer der Jahrestagung ein Testzentrum für die Durchführung eines Schnelltests bereitstehen. Mögliche Wartezeiten sollten bei der Planung der Anreise berücksichtigt werden.
- Die Anmeldedaten aller Präsenzteilnehmer dienen auch als Anwesenheitsnachweis und werden bei Aufforderung dem Gesundheitsamt Rostock zur Verfügung gestellt.
- In allen Hotels der Stadt Rostock sind bei Anreise der Nachweis einer Impfung, eines Genesenen-Beleges oder eines tagesaktuellen negativen Covid-19-Tests vorzulegen.
- Bei Nutzung des ÖPNV der Stadt Rostock ist entweder eine medizinische Maske (z.B. sog. OP-Maske) oder eine Atemschutzmaske (z.B. FFP2) zu tragen.
- Innerhalb der StadtHalle Rostock gilt nach derzeitigem Stand bei Bewegung innerhalb des Objektes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (z.B. sog. OP-Maske) oder einer Atemschutzmaske (z.B. FFP2).
- Im Radisson Blu Hotel Rostock ist das Tragen einer Atemschutzmaske (z.B. FFP2) vorgeschrieben.
- In der StadtHalle Rostock und im Radisson Blu Hotel Rostock informieren Hinweistafeln über weitere Regelungen (Wegeführung, Hygienemaßnahmen, Hygieneregeln beim Catering).
COVID-19 Test vor Ort

QR Code für die Terminvergabe bei den Testungen in Rostock
Wir bitten Sie diesen QR Code zu nutzen, dies Erspart viel Wartezeit bei den Testungen.